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LSG Bayern, Urteil vom 13.05.2016 - 19 R 434/13
Rente wegen Erwerbsminderung Psychische Erkrankungen Rentenrechtliche Relevanz Vorliegen eines Katalogfalls
1. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) belegt ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe.
2. Dies ist solange nicht zu bejahen, wie ärztlicherseits noch zumutbare - d.h. nicht-invasive - Behandlungsoptionen beschrieben werden, die noch nicht ergriffen worden sind.
3. Zwar kann in bestimmten Ausnahmefällen eine Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung auch dann erfolgen, wenn keine quantitative Einschränkung besteht; dazu müssen jedoch die Voraussetzungen für einen von der Rechtsprechung des BSG entwickelten sog. Katalogfall erfüllt sein.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 2
,
SGB VI § 43 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Bayreuth 15.04.2013 S 3 R 1001/11
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.04.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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