LSG Bayern, Urteil vom 11.06.2008 - 20 R 202/08
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, Aufenthalt in Portugal
Ebenso wie bei in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Versicherten gehört die Frage der Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt
nicht zum Bereich der Rentenversicherung, sondern zu dem der Arbeitslosenversicherung. Davon kann nicht deshalb abgewichen
werden, weil der Versicherte in Portugal lebt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 15.01.2008 S 13 R 405/06