LSG Bayern, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 160/06
Zulässigkeit der Streitwertfestsetzung im anhängigen Verfahren
Die Rechtshängigkeit wird durch eine richterliche Verfügung auf Austragung der Streitsache als aaW erledigt, weil die nach
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG sofort fälligen Gerichtsgebühren seit 6 Monaten nicht bezahlt worden sind, nicht mit der Folge Zulässigkeit einer endgültigen
Streitwertfestsetzung beendet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKG § 10 § 6 Abs. 1 Nr. 4 § 63 Abs. 2
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Vorinstanzen: SG Regensburg 10.02.2006 S 14 KR 139/05