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LSG Bayern, Beschluss vom 04.10.2010 - 7 AS 672/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beim Wegfall existenzsichernder Leistungen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine abschließende nicht nur summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen oder, sofern diese nicht möglich ist, eine Güter- und Folgenabwägung vorzunehmen, wenn bei den Betroffenen ohne die Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz eine schwere Verletzung ihrer Rechte auch nur möglich ist. Dies folgt aus dem Schutzauftrag für die Menschenwürde und der Notwendigkeit wirksamen Rechtsschutzes. Kriterien der Interessensabwägung sind die drohende Verletzung von Grundrechten, ausnahmsweise entgegenstehende überwiegende besonders gewichtige Gründe und die hypothetischen Folgen bei einer Versagung bzw. Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz. Dieser Maßstab ist anzuwenden, wenn es um einen vollständigen Wegfall existenzsichernder Leistungen geht, der nicht durch Schonvermögen oder Hilfe Dritter aufgefangen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 1 Abs. 1
,
GG Art. 19 Abs. 4
,
SGB II § 7
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Landshut 26.10.2010 S 5 AS 375/10 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 26. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: