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LSG Bayern, Beschluss vom 07.10.2010 - 7 AS 701/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Gewährung von Übergangsfristen nach Unterbrechung des Leistungsbezugs
Es kann nicht nach geraumer leistungsfreier Zeit eine erneute Schonfrist gefordert werden, wenn fortlaufend ein Einkommen erzielt wird, das bei zu hohen Kosten der Unterkunft nur innerhalb der sechsmonatigen Schonfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II eine Bewilligung von Arbeitslosengeld II erlaubt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22
Vorinstanzen: SG München 26.08.2010 S 13 AS 2278/10 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26. August 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: