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LSG Bayern, Urteil vom 30.09.2010 - 10 AL 366/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ausschluss der Beschäftigungslosigkeit bei Aufnahme einer kurzzeitigen Beschäftigung durch einen Lehrer
Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit lediglich dann nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt (§ 119 Abs 3 SGB III). Auch wenn der Versicherte vorbringt, er sei in der Lage gewesen, die im Teilzeitarbeitsvertrag vereinbarte Wochenstundenzahl von 14 Unterrichtsstunden in ca. 13 Wochenstunden abzuarbeiten, führt dies nicht dazu, seine Tätigkeit als zeitlich geringfügig zu qualifizieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 119 Abs. 3
,
Vorinstanzen: SG Würzburg 20.11.2007 S 13 AL 145/07
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 20.11.2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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