LSG Bayern, Urteil vom 12.06.2008 - 10 AL 446/05
Anspruch auf Insolvenzgeld, Berechnung der Dreimonatsfrist nach § 183 Abs. 1 S. 1 SGB III
Enden die Arbeitsverhältnisse vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis, so berechnet sich die Dreimonatsfrist nach §
183 Abs.
1 S. 1
SGB III vom letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, wobei dieser mitzuzählen ist, und es ist unerheblich, welcher Zeitraum bis zum
Insolvenzereignis vergangen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Nürnberg 26.10.2005 S 13 AL 798/04