LSG Bayern, Urteil vom 10.06.2008 - 15 VS 19/07
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Nachweis der Kausalität bei einer Tätigkeit als Funker und Kraftfahrer im Bereich von Raketenstellungen
Nach § 81 Abs.1 SVG ist die Wehrdienstbeschädigung eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Wehrdienstverrichtung, durch einen während
der Ausübung des Wehrdienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden
ist. Hinsichtlich der Beweislage ist dabei davon auszugehen, dass die dienstlichen Einflüsse, die im Wesentlichen die Schädigung
herbeigeführt haben, nachzuweisen sind (hier bei einer Funker und Kraftfahrer im Bereich von Raketenstellungen). [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SVG § 81 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Regensburg 20.04.2007 S 3 VS 3/04