Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 12.03.2018 - 17 U 309/17
Übernahme von Kosten für ein Gutachten auf die Staatskasse Ermessensentscheidung des Gerichts Gerichtliche Kontrolldichte Förderung der Sachaufklärung durch ein Gutachten
1. Über die endgültige Kostentragungspflicht für ein Gutachten entscheidet das Gericht nach Ermessen.
2. Diese Entscheidung des Gerichts ist im Beschwerdeverfahren uneingeschränkt überprüfbar.
3. Bei der Ermessensentscheidung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob das Gutachten die Sachaufklärung wesentlich gefördert hat.
4. Das Gutachten muss dafür zusätzliche, für die Sachaufklärung bedeutsame Gesichtspunkte aufgezeigt haben.
Normenkette:
SGG § 109 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 31.08.2017 S 5 U 209/15
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 31. August 2017 wird zurückgewiesen.

Entscheidungstext anzeigen: