Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Urteil vom 06.10.2010 - 2 U 406/09
Anerkennung eines Meniskusrisses als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung
Hat sich der Versicherte am Kniegelenk angestoßen, so reicht dies nach herrschender wissenschaftlicher Lehrmeinung nicht aus, um einen isolierten Meniskusriss hervorzurufen. Dieser Unfallmechanismus ist nicht vergleichbar mit dem Herabfallen schwerer Gegenstände auf das leicht gebeugte Kniegelenk oder das gewaltsame seitliche Abbiegen des Knies im X-Sinne bei fixiertem Unterschenkel und Fuß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG München 30.04.2009 S 41 U 305/06
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. April 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: