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LSG Bayern, Urteil vom 11.09.2018 - 3 U 365/17
Anerkennung eines Arbeitsunfalles Lösung von der versicherten Tätigkeit um mehr als zwei Stunden Ursächlicher Zusammenhang zwischen einem Wegeunfall und dem Unfallereignis
Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Wegeunfall und dem Unfallereignis kann nur dann ausnahmsweise entfallen, wenn die betrieblichen Umstände durch eine selbst geschaffene Gefahr so weit in den Hintergrund gedrängt werden, dass letztere als die rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen sind.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG München 25.10.2017 S 9 U 663/15
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2017 und der Bescheid vom 24. August 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03. Dezember 2015 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, das Ereignis vom 22. April 2015 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
II.
Die Beklagte erstattet die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren in vollem Umfang.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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