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LSG Bayern, Urteil vom 25.04.2016 - 5 KR 121/16
Kostenübernahme für das Arzneimittel Anakinra in Verbindung mit Metothrexat PAPASH-Syndrom Off-Label-Use
1. Bei dem PAPASH-Syndrom handelt es sich um eine schwerwiegende, jedoch keine akut lebensbedrohliche Erkrankung.
2. Die Rechtsprechung fordert für einen sogenannten Off-Label-Use, also einen Einsatz eines Medikamentes, das für die Behandlung der konkreten Erkrankung nicht zugelassen ist, dass Studien der Phase III vorliegen oder vergleichbares Erkenntnismaterial, das erwarten lässt, dass das Arzneimittel für diese Erkrankung auch zugelassen werden könnte.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a
Vorinstanzen: SG Augsburg 23.02.2016 S 6 KR 38/16 ER
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 23.02.2016 aufgehoben und der Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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