LSG Bayern, Beschluss vom 14.06.2006 - 8 AL 491/04
Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung reicht für den Nachweis eines weitergehenden Verdienstausfalls zur Festsetzung einer Aufwandsentschädigung
nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 20 § 6 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Landshut S 6 AL 365/02