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LSG Bayern, Urteil vom 08.03.2018 - 9 EG 24/16
Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach für einen Elterngeldanspruch Auslandsbeschäftigung in China Prüfung des Wohnsitzes im Elterngeldrecht Keine fixe zeitliche Untergrenze für eine Wohnsitzbegründung
1. Nach der Rechtsprechung gibt es keine verallgemeinerungsfähige Vorgaben für die Prüfung des Wohnsitzes im Elterngeldrecht; eine Person kann mehrere Wohnsitze haben.
2. Entscheidend ist, ob ein an den objektiven Verhältnissen zu messender realisierbarer Wille vorhanden ist, an einem bestimmten Ort zu wohnen.
3. Die Rechtsprechung proklamiert keine fixe zeitliche Untergrenze für eine Wohnsitzbegründung im Ausland.
4. Auch ein nur einjähriger Auslandsaufenthalt kann den inländischen Wohnsitz entfallen lassen.
Normenkette:
BEEG § 1 Abs. 1
Vorinstanzen: SG München 10.05.2016 S 37 EG 230/14
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird zugelassen.

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