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LSG Bayern, Urteil vom 12.09.2018 - 9 EG 29/17
Berücksichtigung von Erwerbseinkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit bei der Bemessung von Elterngeld
1. Die Kausalität zwischen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung und einem Einkommensausfall im Sinn von § 2 b Abs. 1 BEEG beurteilt sich nach der Theorie der wesentlichen Bedingung.
2. Ein Einkommensausfall kann nur dann kausal auf eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung zurückgeführt werden, wenn diese Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte.
Normenkette:
BEEG § 2 b Abs. 1 S. 2 Nr. 3
,
BEEG § 2 b Abs. 3
,
EFZG § 3
,
EFZG § 4
, ,
SGB X § 44
Vorinstanzen: SG Augsburg 25.08.2017 S 5 EG 30/16
Tenor
I.
Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 25. August 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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