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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2010 - 10 AS 216/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; isolierte Feststellung der Erforderlichkeit eines Auszugs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
Für eine isolierte Entscheidung über die Erforderlichkeit eines Auszugs aus der bisher innegehabten Wohnung ohne Nennung einer Zielwohnung fehlt es im Rahmen des § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II an einer speziellen Anspruchsgrundlage. Ein Anspruch auf Erlass eines Bescheides, mit dem die Erforderlichkeit eines Auszugs bindend festgestellt wird, stünde im Widerspruch zum Wortlaut und zum Sinn und Zweck der Vorschrift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2 S. 2
,
SGG § 54 Abs. 1 S. 2
,
SGG § 54 Abs. 4
,
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 22.12.2009 S 175 AS 37038/09 ER
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: