LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2008 - 12 R 1770/07
Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, Anhebung der Altersgrenze bei Antrag auf Abschluss
eines Vertrages nach dem Altersteilzeitgesetz, Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung
1. Eine Vereinbarung über Altersteilzeit im Sinne von §
237 Abs.
5 SGB VI kommt erst dann zu Stande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmende Willenserklärungen zu diesen Inhalten abgegeben
haben. Insofern reicht allein ein Antrag des Versicherten nicht aus.
2. Die Stichtagsregelung des §
237 Abs.
5 SGB VI ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AltTZG (1996)
,
,
RVNG Art. 1 Nr. 44 Art. 1 Nr. 45
,
SGB X § 34 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Potsdam 09.10.2007 S 16 R 169/06