LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.06.2007 - 1 R 1788/05
Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend Erziehenden
Es ist nicht verfassungswidrig, wenn nach §
56 Abs.
2 S. 9
SGB VI die Kindererziehungszeiten voll demjenigen Elternteil zustehen, der das Kind überwiegend erzogen hat. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2008, 730, NZS 2008, 153
Normenkette: GG Art.
3 Abs.
1 Art.
3 Abs.
2 Art.
6 Abs.
1
,
Vorinstanzen: SG Berlin 29.09.2005 S 17 RA 696/01