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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.07.2016 - 20 AS 269/16
Grundsicherungsleistungen Leistungsbewilligung Minderung des Leistungsanspruchs aufgrund Pflichtverletzung Anspruch auf Geldleistung Ausgabe von Gutscheinen
1. Die Vorschriften der §§ 362 ff. BGB zur Erfüllung von Zahlungsansprüchen sind im Rahmen von Leistungsansprüchen und -schulden entsprechend heranzuziehen.
2. Bei dem Anspruch auf Alg II für den Regelbedarf nach § 20 Abs. 1 SGB II (und für die Kosten der Unterkunft und Heizung) handelt es sich um einen Geldleistungsanspruch.
3. Die Ausgabe von Gutscheinen nach § 31a Abs. 3 SGB II ist hingegen eine Sachleistung bzw. geldwerte Leistung, die auf gesonderten Antrag eines von einer Sanktionsentscheidung Betroffenen zur Sicherung des absolut unerlässlichen Existenzminimums gewährt wird.
Normenkette:
SGB II §§ 19 ff.
,
BGB §§ 362 ff.
Vorinstanzen: SG Berlin 17.09.2015 S 39 AS 14433/14
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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