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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2013 - 25 AS 1235/11
Prozesskostenhilfe Hinreichende Erfolgsaussicht Grundsicherungsrecht Zu pauschales Überprüfungsbegehren für die Vergangenheit
1. Beim Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide aus einem vergangenen Zeitraum ist Vorbringen des Antragstellers bezüglich der Unrichtigkeit der Bescheide zu verlangen. Anderenfalls genügt zur Ablehnung eine summarische Prüfung ohne Eintritt in eine entsprechende Sachprüfung.
2. Ein weitreichendes Überprüfungsbegehren führt zu entsprechenden Mitwirkungserfordernissen beim Berechtigten.
3. Kommt er dem nicht nach, kann bereits die Feststellung, dass nichts wesentlich Neues vorgetragen wurde, zur Antragsablehnung und fehlenden Erfolgsaussicht der klageweisen Anspruchsverfolgung genügen.
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
,
SGB II § 20
,
SGB II § 22
,
SGB X § 44
,
SGB II § 40 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Cottbus 08.06.2011 S 21 AS 2380/10
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 8. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: