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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008 - 25 B 1731/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung bei Laktoseintoleranz
Die wegen einer Laktoseintoleranz gebotene Vermeidung von Milchprodukten führt nicht zwangsläufig zu einer kostenaufwändigeren Ernährung. So legen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 1.10.2008 keinen anderen Schluss nahe, die eine geeignete sachverständige Hilfe bei der Beurteilung ernährungsbedingter Mehrbedarfe sind und die für eine Laktoseintoleranz gerade keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf vorsehen, und dies selbst dann, wenn Vollkosternährung angezeigt wäre. Denn nach der fachkundigen Einschätzung in den vorgenannten Empfehlungen ist der notwendige Aufwand für eine Vollkost in der Regel vom in den Regelleistungen enthaltenen Verpflegungsanteil gedeckt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Potsdam 14.07.2008 S 25 AS 1822/08 ER