LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2008 - 25 B 1731/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Mehrbedarf für kostenaufwändigere
Ernährung bei Laktoseintoleranz
Die wegen einer Laktoseintoleranz gebotene Vermeidung von Milchprodukten führt nicht zwangsläufig zu einer kostenaufwändigeren
Ernährung. So legen die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 1.10.2008 keinen
anderen Schluss nahe, die eine geeignete sachverständige Hilfe bei der Beurteilung ernährungsbedingter Mehrbedarfe sind und
die für eine Laktoseintoleranz gerade keinen ernährungsbedingten Mehrbedarf vorsehen, und dies selbst dann, wenn Vollkosternährung
angezeigt wäre. Denn nach der fachkundigen Einschätzung in den vorgenannten Empfehlungen ist der notwendige Aufwand für eine
Vollkost in der Regel vom in den Regelleistungen enthaltenen Verpflegungsanteil gedeckt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 21 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Potsdam 14.07.2008 S 25 AS 1822/08 ER