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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 27 R 609/15
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Verweisungstätigkeiten und Zumutbarkeit
1. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.
2. Bei relativ hoch angesiedelten Angelernten müssen sich zumutbare Verweisungstätigkeiten durch Qualitätsmerkmale, etwa das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnen.
Normenkette:
SGB VI § 240 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Frankfurt/Oder 09.06.2015 S 22 R 32/13
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 9. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch für das Berufungsverfahren die notwendigen außergerichtlichen Kosten in vollem Umfang zu erstatten.
Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Sozialgerichts.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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