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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2016 - 31 AS 1158/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch nach dem SGB XII - verfestigter Aufenthalt
1. Von einem verfestigten Aufenthalt in Deutschland kann auch nach Ablauf von 6 Monaten nicht ausgegangen werden, wenn der Antragsteller zu den Weihnachtsfeiertagen zu seinen Eltern eingereist ist und bereits einen Monat später Leistungen nach dem SGB II beantragt hat.
2. Ein Eingriff in die Menschenwürde in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip durch die Versagung von Leistungen in Deutschland auf Dauer kann vor dem Hintergrund der sicheren Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins in der gesamten EU nicht angenommen werden.
Fundstellen: NZS 2016, 597
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
,
FreizügG/EU § 3
Vorinstanzen: SG Berlin 06.05.2016 S 167 AS 4706/16 ER
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 6. Mai 2016 aufgehoben. Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt M K, Fstraße , B, bewilligt.

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