LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2009 - 5 AS 149/09
Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Möglichkeit der Zulassung der Berufung in der
Hauptsache
Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
ist die Statthaftigkeit einer Berufung in der Hauptsache. Dabei kommt es auf die Möglichkeit der Zulassung der Berufung nicht
an. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Frankfurt (Oder) 07.01.2009 S 26 AS 15/09 ER