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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2010 - 5 AS 2001/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kürzung der Regelleistung um eine Energiekostenpauschale bei Unterbringung in einem Wohnheim
Die Regelleistung darf nicht um eine Energiepauschale für Kosten der Haushaltsenergie und Warmwasser gekürzt werden, wenn ein Empfänger von Arbeitslosengeld II in einem Wohnheim untergebracht ist, das für Unterkunft und Heizung einschließlich aller Nebenkosten wie Energie und Warmwasser einen bestimmten Tagessatz als Miete fordert, und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Kosten der Unterkunft und Heizung durch vollständige Zahlung der fälligen Tagessätze übernimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 20
,
SGB II § 22
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 05.09.2007 S 99 AS 4856/06
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 05. September 2007 aufgehoben. Der Bescheid vom 25. Oktober 2006 wird geändert.
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 01. Oktober 2005 bis zum 31. März 2006 weitere Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 30 Euro monatlich zu gewähren.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: