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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2010 - 5 AS 349/09
Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsvergütung aus einem Vermittlungsgutschein für einen gewerbsmäßigen Arbeitsvermittler
Der gesetzliche Zahlungsanspruch des Arbeitsvermittlers setzt voraus, dass ein Vermittlungsgutschein ausgestellt wurde, dass ein wirksamer schriftlicher Vermittlungsvertrag nach den §§ 296 Abs. 1 S. 1, 297 SGB III mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer abgeschlossen wurde und dass der Vermittler den Arbeitnehmer erfolgreich an einen Arbeitgeber in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens fünfzehn Wochenstunden vermittelt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 16 Abs. 1 S. 2
,
SGB III § 296 Abs. 2 S. 1
,
SGB III § 421g Abs. 1 S. 4
Vorinstanzen: SG Berlin 28.10.2008 S 104 AS 26729/07
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Soziagerichts Berlin vom 28. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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