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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.04.2016 - 1 KR 325/15
Feststellung von Beitrags- und Umlagebetragsforderungen Verhältnismäßigkeit eines Schätzbescheides
Die Verhältnismäßigkeit eines Schätzbescheides kann zwar auch im gerichtlichen Verfahren überprüft werden, für eine Beanstandung durch ein Gericht ist es jedoch erforderlich, dass die Schätzung im Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens als unverhältnismäßig erscheinen muss.
Normenkette:
SGB IV § 28e Abs. 1 S. 1
,
SGB IV §§ 28d ff.
Vorinstanzen: SG Berlin S 112 KR 964/14
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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