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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.03.2021 - 2 U 46/19
Anerkennung eines Unfalls bei der Gartenarbeit als Arbeitsunfall Voraussetzungen einer Wie-Beschäftigung Arbeiten auf mit einem Nießbrauch belasteten Grundstück Keine fremdnützige Tätigkeit
Erledigt der Sohn auf einem in seinem Eigentum stehenden Grundstück, für das ein Nießbrauch der Eltern bestellt ist, Gartenarbeit , so wird er trotz Nießbrauchrecht nicht fremdnützig tätig. Er wird nicht als Wie-Beschäftigter seiner Eltern tätig.
Normenkette:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 28.01.2019 S 187 U 53/16
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Januar 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind das für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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