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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2017 - 3 U 176/15
Unfallversicherungsrecht Anerkennung weitergehender Arbeitsunfallfolgen Gesundheitsschäden infolge der Durchführung einer Heilbehandlung Gesetzliche Zurechnung
1. Nach § 11 SGB VII sind Folgen eines Versicherungsfalles auch solche Gesundheitsschäden (oder der Tod) eines Versicherten, die u.a. durch die Durchführung einer Heilbehandlung oder durch eine Untersuchung wesentlich verursacht wurden, welche zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordnet wurde.
2. Durch diese Vorschrift werden Gesundheitsschäden, die durch die Erfüllung der in ihr umschriebenen Tatbestände wesentlich verursacht wurden, dem Versicherungsfall auch dann zugerechnet, wenn sie nicht spezifisch durch den Gesundheitserstschaden des Versicherungsfalls wesentlich verursacht wurden.
3. Anders als § 555 Abs. 1 RVO setzt § 11 Abs. 1 SGB VII nicht mehr voraus, dass bei der Heilbehandlungsmaßnahme etc. ein Unfall vorliegt, so dass auch Gesundheitsstörungen ohne neues Unfallereignis erfasst werden.
4. § 11 SGB VII stellt eine spezielle Zurechnungsnorm dar, die Gesundheitsschäden auch dann einem anerkannten Versicherungsfall zurechnet, wenn sie etwa durch die Durchführung einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung oder durch eine Untersuchung zur Aufklärung des Sachverhalts wesentlich verursacht wurden.
5. Aber auch diese gesetzliche Zurechnung, die an die Stelle einer fehlenden Zurechnung kraft Wesentlichkeit tritt, setzt nach der Rechtsprechung des BSG richtigerweise voraus, dass die Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes des § 11 SGB VII durch das (behauptete oder anerkannte) Unfallereignis notwendig bedingt war.
Normenkette:
SGB VII § 7 Abs. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
,
SGB VII § 11 Abs. 1
,
RVO § 551 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 23.09.2015 S 678 U 817/13
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. September 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind für das gesamte gerichtliche Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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