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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.03.2017 - 7 KA 3/14
Kassenarztrecht Vergleichsweise Erledigung von Widersprüchen Zuweisung eines Individualbudgets Gesonderte Anfechtbarkeit
1. Die Zuweisung eines Individualbudgets ist als der Honorarfestsetzung vorangehende eigenständige Regelung gesondert anfechtbar.
2. Aus dieser gesonderten Anfechtbarkeit folgt, dass ein Vertragsarzt, der die Zuweisung eines Individualbudgets hat bestandskräftig werden lassen, an diese Festsetzung gebunden ist und im nachfolgenden Honorarstreitverfahren nicht mehr deren Fehlerhaftigkeit geltend machen kann.
3. § 44 Abs. 1 SGB X ist auf vertragsärztliches Honorar nicht anzuwenden, weil dieses keine Sozialleistung im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB X darstellt.
Normenkette:
SGB X § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 27.11.2013 S 71 KA 552/12
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. November 2013 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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