Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2014 - 9 KR 44/12
Anspruch auf Auszahlung von Festzuschüssen für Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine von der Regelversorgung abweichende Versorgung bei nicht abgeschlossener Behandlung; Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Die Krankenkasse muss einen bereits bewilligten Festzuschuss für eine von der Regelversorgung abweichende, andersartige Versorgung nicht an den Versicherten auszahlen, wenn dieser die im Heil- und Kostenplan vorgesehene Behandlung nicht abschließt.
2. Statthafte Klageart für die Auszahlung eines Festzuschusses nach § 55 Abs. 5 SGB V ist die allgemeine Leistungsklage.
Normenkette: , ,
SGG § 54 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Berlin 14.12.2011 S 84 KR 1774/07
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: