LSG Chemnitz, Urteil vom 19.06.2008 - 3 AS 135/08
Zurückverweisung des Rechtsstreits im sozialgerichtlichen Verfahren zur erneuten Verhandlung, Notwendigkeit umfassender Neuermittlungen
Die Voraussetzungen für die Zurückverweisung des Rechtsstreits sind nur bei umfassenden Neuermittlungen erfüllt. Die Ergänzung
der Beweisaufnahme in einzelnen Punkten reicht nicht aus. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Leipzig 07.08.2007 S 4 AS 650/06