LSG Chemnitz, Beschluss vom 30.10.2008 - 3 B 508/08
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Raten
Auch auf die Festsetzung von Raten ist §
172 Abs.
3 Nr.
2 SGG anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 04.06.2008 S 17 AL 937/07