Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Chemnitz, Beschluss vom 21.09.2010 - 7 AS 395/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung vom Arbeitgeber gezahlter Verpflegungszuschüsse als Einkommen
Eine Privilegierung von Verpflegungszuschüssen nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a SGB II kommt in Betracht, wenn der Hilfebedürftige und sein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Regelung dahin getroffen haben, dass Verpflegungsaufwendungen zuzüglich zum monatlichen Gehalt gezahlt werden und diese Vereinbarung jedenfalls so zu verstehen ist, dass mit den gezahlten Beträgen erhöhte Kosten für Verpflegung pauschal ersetzt werden sollten und somit mit einer konkreten Zweckbestimmung zugewandt wurden, die nicht identisch mit dem Zweck der Leistungen nach dem SGB II - Sicherung der Existenz des Leistungsempfängers bzw. der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft Lebenden - ist. Für die Annahme einer zweckbestimmten Einnahme ist dabei nicht entscheidend, ob der Empfänger zur Verwendung der Einnahme dem Zweck entsprechend verpflichtet war. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AlgIIV (2008) § 6 Abs. 3
,
SGB II § 11
Vorinstanzen: SG Chemnitz 01.06.2010 S 44 AS 2505/10 ER
I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 01.06.2010 aufgehoben, soweit er nicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II. Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern deren außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: