LSG Chemnitz, Urteil vom 09.06.2006 - 7 R 12/05
Berufsunfähigkeit eines Fliesenleger, zumutbare Verweisungstätigkeit
Auf die Tätigkeit einer Hilfskraft im Bereich der Lagerverwaltung kann ein gelernter Fliesenleger nicht zumutbar verwiesen
werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 04.03.2005 S 14 RJ 679/02