LSG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2006 - 3 AL 31/06
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung des Barunterhalts
Vom Einkommen des Lebenspartners, der Betreuungsunterhalt erbringt, ist bei der Bedürftigkeitsprüfung der Barunterhalt abzusetzen,
wenn der vorrangig Verpflichtete keinen Barunterhalt leistet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB III § 193 Abs. 1 § 194 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 194 Abs.
1 S. 3
Vorinstanzen: SG Chemnitz 07.03.2005 S 22 AL 1398/03