LSG Chemnitz, Urteil vom 30.10.2008 - 3 AL 66/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld, pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts, Bestandsschutz
Die pauschale Erhöhung des Bemessungsentgelts nach § 434c Abs. 1
SGB III ist auch dann vorzunehmen, wenn das Arbeitslosengeld auf Grund des Bestandsschutzes im Sinne von §
133 SGB III nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht bemessen wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Chemnitz 05.10.2006 S 6 AL 583/04