LSG Chemnitz, Urteil vom 09.06.2006 - 8 AL 48/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Aufhebung der Bewilligung wegen Nichtmitteilung der Aufnahme einer Beschäftigung
1. Bei der Anwendung des §
118 Abs.
2 S. 1
SGB III in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung bezieht sich der Begriff "wöchentlich" nicht auf die Kalenderwoche, sondern auf die
Beschäftigungswoche, die mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt.
2. Es ist als besonders schwerwiegende Außerachtlassung der obliegenden Sorgfaltspflichten anzusehen, wenn der Arbeitslose
die Aufnahme einer Beschäftigung trotz der deutlichen und verständlichen Hinweise in einem Merkblatt nicht unverzüglich dem
zuständigen Arbeitsamt mitgeteilt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
,
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 29.09.2004 S 12 AL 507/03