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LSG Hamburg, Urteil vom 11.02.2015 - 4 AS 116/14
Weiterbewilligung von Einstiegsgeld nach dem SGB II Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Einstiegsgeld Fortdauernde und verstärkte Hilfebedürftigkeit
1. Ist eine Lösung aus dem Hilfebezug innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht zu erwarten - wie es aber für einen Anspruch auf Gewährung von Einstiegsgeld vorauszusetzen ist -, kann eine ablehnende Entscheidung darauf gestützt werden, dass die Betrachtung der Einkünfte eine fortdauernde und über die Zeit verstärkte Hilfebedürftigkeit ergeben hätte.
2. Es ist eine Prognose vorzunehmen, also eine ex-ante-Beurteilung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bekannten Tatsachen.
3. Der Umstand, dass zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung der Zeitraum, für den das Einstiegsgeld beantragt worden war, bereits abgelaufen war, führt nicht dazu, dass zwischenzeitlich zu Tage getretene Tatsachen nicht hätten berücksichtigt werden dürfen.
Normenkette:
SGB II § 16b
Vorinstanzen: SG Hamburg S 61 AS 2858/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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