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LSG Hamburg, Urteil vom 18.03.2014 - 4 AS 232/13
Meldeaufforderung im Grundsicherungsrecht Kein isoliertes Feststellungsinteresse Verfassungsmäßigkeit im Rahmen des "Forderns und Förderns"
1. Es gibt kein rechtlich anerkanntes Interesse an der isolierten Feststellung einer Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Meldeaufforderung.
2. Erst recht gilt dies bei langjährigem Zeitablauf und fehlenden Anhaltspunkten für eine konkrete Wiederholungsgefahr.
3. Meldeaufforderungen unterliegen keinen rechtlichen Bedenken im Rahmen des gesetzlichen Konzepts des "Forderns und Förderns", welches das BVerfG als verfassungsgemäß gebilligt hat.
4. Das gilt jedenfalls soweit der Leistungsempfänger berechtigt ist, im Falle der Versäumung auch einen "wichtigen Grund" geltend zu machen.
Normenkette:
SGB II § 59
, ,
Vorinstanzen: SG Hamburg S 4 AS 2983/11
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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