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LSG Hamburg, Urteil vom 16.10.2017 - 2 U 70/13
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Keine Anerkennung eines Gesundheitserstschadens als Ursache einer posttraumatischen Belastungsstörung nach Züchtigung einer Schülerin durch einen Lehrer
Eine bei einer Versicherten diagnostizierte komplexe posttraumatische Belastungsstörung kann nicht als Folge vom Unfallversicherungsträger anerkannter ca. 50 Arbeitsunfälle in Form von Übergriffen eines Lehrers an einer Schule durch Schläge auf den nackten Po in einem Zeitraum von drei Jahren festgestellt werden.
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 und S. 2
,
SGB VII § 9 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Hamburg S 40 U 281/12
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt ihrem Teilanerkenntnis vom 15. November 2013 entsprechend ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Vor- und im Klageverfahren. Im Übrigen sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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