LSG Hessen, Urteil vom 12.06.2007 - 1 KR 58/05
Verjährung von Ansprüchen aus einer Rettungsdienstvereinbarung zischen Krankenkasse und Leistungserbringer
Die Rechtsbeziehung zwischen den an der Vereinbarung über Benutzungsentgelte im Rettungsdienst für das Jahr 1997 beteiligten
Leistungserbringern im Rettungsdienstbereich und Krankenkassen ist öffentlich-rechtlicher Natur, so dass für entstandene Forderungen
die vierjährige Verjährung im Sozialrecht Anwendung findet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 17.12.2004 S 8/12 KR 1176/02