Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Urteil vom 07.08.2012 - 3 U 24/09
Anerkennung einer Gesundheitsstörung der Niere durch eine Schwermetallvergiftung durch Uran als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Zur Frage der Anerkennung von Erkrankungen des Skelettsystems sowie von Gesundheitsstörungen der Niere als Berufskrankheit nach BKV Anl. 1 Nr. 2402 sowie zur Frage der Anerkennung einer Schwermetallvergiftung durch Uran wie eine Berufskrankheit.
2. Eine Schwermetallvergiftung durch Uran ist nicht als Listenkrankheit in der Anlage 1 zur BKV aufgeführt. Eine Anerkennung als "Wie-Berufskrankheit" gemäß § 551 Abs. 2 RVO kommt nicht in Betracht, da es keine ausreichenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, dass eine chronische Exposition gegenüber unlöslichen Uranverbindungen, wie Urantrioctoxid geeignet ist, Nierenschäden und als deren Folge eine Schädigung der Knochen zu verursachen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKV Anl. 1 Nr. 2402
,
RVO § 551 Abs. 1 S. 3
,
RVO § 551 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Frankfurt/Main 28.11.2008 S 10 U 3674/03
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2008 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: