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LSG Hessen, Beschluss vom 21.03.2012 - 4 KA 10/12
Vertragsarztangelegenheiten
Vorinstanzen: SG Marburg 16.01.2012 S 12 KA 928/11 ER
Tenor
Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Marburg vom 16. Januar 2012 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Beschlusses zu Ziffer 1 wie folgt gefasst wird: Die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Zulassungsausschusses bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen vom 25. Oktober 2011 mit Ausnahme der Ermächtigung nach Nr. 30900 EBM wird bis einen Monat nach Zustellung der Entscheidung über den Widerspruch gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses angeordnet.
Der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) tragen die Gerichtskosten und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für das Beschwerdeverfahren zu gleichen Teilen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 17.500 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: