LSG Hessen, Urteil vom 21.06.2007 - 8 P 10/05
Inanspruchnahme ehrenamtlicher Pflegepersonen durch den Pflegebedürftigen
Solange die Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist, kann der Pflegebedürftige zwischen der Inanspruchnahme von ehrenamtlichen
Pflegepersonen und professionellen Pflegediensten frei wählen, wobei ehrenamtliche Pflegepersonen nicht die Kriterien des
§
19 SGB XI erfüllen müssen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 06.07.2005 S 12 P 1603/04