LSG Hessen, Beschluss vom 09.06.2006 - 9 SO 13/06 ER, FEVS 58, 228
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Angemessenheit einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung
Verfügt ein Bezieher von Grundsicherungsleistungen als Mitglied einer gesetzlichen Pflegekasse bereits über eine Vorsorge
für den Fall einer Pflegebedürftigkeit, so sind Beiträge zu einer privaten Zusatz-Pflegeversicherung nicht angemessen. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FEVS 58, 228
Normenkette: ,
SGB XII § 32 Abs. 3 § 61ff § 82 Abs. 2 Nr. 3
,
Vorinstanzen: SG Gießen 30.01.2006 S 20 SO 217/05