LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.10.2008 - 8 B 301/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft nach Beendigung einer partnerschaftlichen Beziehung, Auflösung der Wohngemeinschaft
Gegen eine Beendigung einer partnerschaftlichen Beziehung spricht insbesondere, wenn nach dem vermeintlichen Ende der Partnerschaft
mit dem ehemaligen Partner eine Doppelhaushälfte erworben wurde. Die Auflösung einer Partnerschaft muss sich in der Regel
durch die Auflösung der Wohngemeinschaften dokumentieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Neubrandenburg 25.06.2008 S 7 ER 95/08 NB