LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.10.2008 - 11 B 35/08
Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Sachleistungsanspruch auf eine eigene Wohnung bei einer Schwangerschaft, Verfassungsmäßigkeit
1. In Niedersachsen richtet sich der Sachleistungsanspruch auf eine eigene Wohnung nach §
3 AsylbLG gegen die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte.
2. Es ist nicht verfassungswidrig, während einer Schwangerschaft in einer Gemeinschaftsunterkunft nach § 53 AsylVerfG zu wohnen.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
AufenthG § 61
,
AufnG ND § 2
,
GG Art.
1, Art.
2, Art.
6
Vorinstanzen: SG Oldenburg 13.08.2008 S 21 AY 47/08 ER