LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.06.2007 - 7 B 42/07
Zulässigkeit eines Kostenbeschlusses im sozialgerichtlichen Verfahren
Erst nach Beendigung des Rechtsstreites ist ein Beschluss über Verschuldenskosten nach §
192 Abs.
1 S. 1 Nr.
1 SGG zulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Braunschweig 21.12.2006 S 18 AS 583/05