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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.05.2008 - 12 AL 233/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Ruhen von Arbeitslosenhilfe wegen Arbeitsablehnung; Beweislast für den Zugang eines Arbeitsangebots
Im Streit um eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung oder Nichtbewerbung trifft die Bundesagentur für Arbeit im Zweifel die Beweislast für den Zugang eines ordnungsgemäßen Stellenangebots mit zutreffender Rechtsbehelfsbelehrung. Vor einer Beweislastentscheidung im Wege der Beweiswürdigung kann jedoch im Einzelfall festzustellen sein, dass ein ordnungsgemäßes Stellenangebot erfolgt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Aurich 06.09.2006 S 5 AL 78/04
Das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 6. September 2006 wird aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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